Elternpflegschaft
Die Schulelternpflegschaft wird gemäß der entsprechenden internen Ordnung einmal pro Schuljahr gewählt und setzt sich aus Vertretern des Kindergartens, der Vorschule, der Grundschule sowie Eltern der Klassen aus der Sekundarstufe I und II zusammen.
Aus allen Vertretern wird ein Vorsitzender samt Vertreter gewählt, der nicht nur im engen Austausch mit der Schulleitung steht, sondern auch mit allen anderen Eltern bei der Organisation von Schulveranstaltungen behilflich ist.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Elternpflegschaft der DSH im Schuljahr 2023/2024
Die Vorsitzenden der Elternpflegschaft: